Ein Notfall in der Wohnung oder in einer WEG kann jederzeit auftreten. Dazu zählen unter anderem Rohrbrüche, Brände, Stromausfälle, der Ausfall von Heizung und Warmwasser, ein kompletter Wasserausfall sowie das Austreten von Gas. Solche Situationen erfordern schnelles und überlegtes Handeln, um Schäden zu minimieren und Gefahren für Menschen zu verhindern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie im Ernstfall ergreifen sollten und welche Verantwortlichkeiten bei Mietern, Eigentümern und der Hausverwaltung liegen.

Was zählt als Notfall in der Wohnung?
Ein Notfall in der Wohnung oder in einer WEG umfasst verschiedene akute Schäden oder Gefahren, die sofortige Maßnahmen erfordern, um Personen oder Sachwerte zu schützen. Zu den häufigsten Notfällen gehören:
- Rohrbruch: Plötzlicher Wasserverlust oder Wasserschäden durch beschädigte Leitungen.
- Wasserausfall: Kein fließendes Wasser in der gesamten Wohnung oder im Gebäude.
- Heizungsausfall: Besonders im Winter kann der Ausfall der Heizung zu erheblichen Schäden führen.
- Feuer: Jeder Brand, ob klein oder groß, stellt eine unmittelbare Gefahr dar.
- Stromausfall: Ein unerwarteter Ausfall der Stromversorgung in der Wohnung oder im gesamten Gebäude.
- Gasleck: Verdächtiger Gasgeruch oder ein nachgewiesenes Leck erfordern sofortige Maßnahmen.
- Verstopfte oder überlaufende Abwasserleitungen: Kann zu Überschwemmungen und hygienischen Problemen führen.
- Unwetter- oder Sturmschäden: Schäden durch starke Winde, umgestürzte Bäume oder eindringendes Wasser.
Notfälle in der Wohnung – Sofortmaßnahmen und richtige Vorgehensweise
Bei einem Notfall wie Wasserrohrbruch, Brand, Stromausfall, Wasserausfall oder Gasleck gilt es, zunächst Sofortmaßnahmen zu treffen:
- Rohrbruch: Hauptwasserhahn sofort abdrehen, betroffene Bereiche trockenlegen, Elektrogeräte schützen und die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren.
- Wasserausfall: Prüfen, ob nur die eigene Wohnung oder das gesamte Gebäude betroffen ist. Bei flächendeckendem Ausfall die Hausverwaltung oder Stadtwerke kontaktieren.
- Heizungsausfall: Temperatur in der Wohnung überprüfen, andere Mieter befragen und die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren, um eine Reparatur zu veranlassen.
- Feuer: Sofort den Notruf 112 wählen, das Gebäude verlassen, andere Bewohner warnen und Türen schließen, um die Ausbreitung des Feuers zu verlangsamen. Mehr Infos zu Verhalten im Brandfall finden Sie hier.
- Stromausfall: Sicherungen im Verteilerkasten überprüfen, Nachbarn fragen, ob auch sie betroffen sind. Falls notwendig, den Netzbetreiber kontaktieren.
- Gasleck: Fenster weit öffnen, keine elektrischen Geräte betätigen, das Gebäude verlassen und umgehend die Feuerwehr oder Stadtwerke verständigen.
- Verstopfte oder überlaufende Abwasserleitungen: Kein weiteres Wasser nutzen, falls möglich die Verstopfung mit haushaltsüblichen Mitteln beseitigen. Falls das Problem weiterhin besteht, eine Fachfirma oder die Hausverwaltung kontaktieren.
- Unwetter- oder Sturmschäden: Fenster und Türen sichern, losgelöste Gegenstände befestigen und größere Schäden der Hausverwaltung oder dem Vermieter melden.
Nachdem die dringendsten Maßnahmen durchgeführt wurden, ist es wichtig, die Hausverwaltung oder den Vermieter über den Vorfall in Kenntnis zu setzen. Dies gilt besonders bei schwerwiegenden Problemen wie Gaslecks, Wasserschäden oder Bränden, da schnellstmöglich Fachfirmen beauftragt werden müssen.
Wer ist im Notfall zuständig?
Je nach Situation sind unterschiedliche Parteien verantwortlich:
- Mieter: Müssen den Schaden unverzüglich melden und erste Sicherungsmaßnahmen ergreifen, falls dies möglich ist. Dazu gehört z. B. das Abdrehen des Wassers bei einem Rohrbruch oder das Verlassen der Wohnung bei Gasgeruch. Zudem sollten Mieter den Schaden dokumentieren, um spätere Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Vermieter zu erleichtern.
- Vermieter/Eigentümer: Sind für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und müssen schnellstmöglich Fachfirmen zur Schadenbeseitigung beauftragen. Zudem haben sie die Pflicht, den Mietern Unterstützung zu bieten, z. B. alternative Heizquellen bei Heizungsausfall bereitzustellen.
- Hausverwaltung: In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) übernimmt die Hausverwaltung die Organisation der Schadensbeseitigung und koordiniert Handwerker. Sie ist oft die erste Anlaufstelle für Eigentümer und sorgt dafür, dass die notwendigen Maßnahmen schnell eingeleitet werden.
- Versicherung: Schäden können oft über die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Mieters reguliert werden. Wichtig ist eine zeitnahe Meldung des Schadens sowie eine umfassende Dokumentation mit Fotos und Schadensberichten.
Notfall Handwerkerliste der HWV Essen
Damit im Ernstfall schnell Hilfe verfügbar ist, erstellt HWV Essen für jedes betreute Gebäude eine Handwerkerliste mit zuverlässigen Fachfirmen, die bei Bedarf kontaktiert werden können. So stellen wir sicher, dass notwendige Reparaturen zeitnah durchgeführt werden und größere Folgeschäden vermieden werden.

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Ein Notfall in der Wohnung erfordert schnelles Handeln. Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen sollten klare Abläufe kennen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Bewahren Sie Ruhe, treffen Sie erste Sicherungsmaßnahmen und informieren Sie schnell die zuständigen Stellen.
Falls es sich um einen Notfall handelt, können Sie eine Fachfirma beauftragen und die Kosten nachträglich klären. Bei schwerwiegenden Fällen wenden Sie sich an die Feuerwehr oder Polizei.
Notfällen ja, sollten aber vorher Vermieter oder Hausverwaltung informiert werden.
Halten Sie wichtige Telefonnummern bereit und bringen Sie in Erfahrung, wo sich der Hauptwasserhahn und Sicherungskasten befinden.