In diesem Blogartikel beleuchten wir den Unterschied zwischen WEG- und Hausverwaltung. Die Begriffe werden oft synonym verwendet, beziehen sich jedoch auf zwei unterschiedliche Verwaltungsarten. Beide haben spezifische Aufgaben und Zielgruppen.

WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung) konzentriert sich auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren Sondereigentümern besteht. Ihre rechtlichen Grundlagen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Hauptaufgaben der WEG-Verwaltung:
- Organisation von Eigentümerversammlungen: Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Versammlungen, bei denen die Eigentümer über gemeinschaftliche Belange entscheiden.
- Finanzverwaltung: Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und Verwaltung gemeinschaftlicher Rücklagen.
- Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums: Beauftragung und Überwachung von Reparaturen und Modernisierungen am gemeinschaftlichen Eigentum, wie Dach, Fassade oder Treppenhaus.
- Rechtliche Pflichten: Sicherstellung der Einhaltung von Beschlüssen und gesetzlicher Vorgaben für die Gemeinschaft.
Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel „Was ist mit WEG gemeint?“.
Hausverwaltung
Die Hausverwaltung, auch als Mietshausverwaltung bezeichnet, richtet sich an Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder größeren Immobilienkomplexen, die im Alleinbesitz eines Eigentümers stehen. Der Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betreuung der Immobilie und der Interessen des Eigentümers.
Hauptaufgaben der Hausverwaltung:
- Betreuung der gesamten Immobilie: Verwaltung sowohl der technischen als auch kaufmännischen Aspekte eines Gebäudes.
- Mieterbetreuung: Abwicklung von Mietverträgen, Mietinkasso, Bearbeitung von Anliegen und Durchführung von Wohnungsabnahmen.
- Technische Instandhaltung: Überwachung der Gebäudesubstanz, regelmäßige Wartung und Reparaturen, um den Wert der Immobilie zu erhalten.
- Kostenmanagement: Optimierung der Betriebskosten und Durchführung von Nebenkostenabrechnungen für die Mieter.
Unterschied der WEG- und Hausverwaltung
Kriterium | WEG-Verwaltung | Hausverwaltung |
---|---|---|
Zielgruppe | Eigentümergemeinschaften | einzelne Eigentümer |
Verwaltungsobjekt | Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft | Ganzes Gebäude im Besitz eines Eigentümers |
Rechtliche Grundlage | Wohnungseigentumsgesetz (WEG) | Mietrecht und allgemeines Immobilienrecht |
Entscheidungsstruktur | Entscheidungen durch die Eigentümergemeinschaft in Versammlungen | Eigentümer entscheidet allein über alle Maßnahmen |
Finanzverwaltung | Erstellung von Wirtschaftsplänen und Rücklagenbildung für die Gemeinschaft | Mietinkasso, Betriebskostenabrechnung und Renditeoptimierung |
Technischer Fokus | Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums | Umfassende Betreuung der gesamten Immobilie |
Die Wahl zwischen WEG-Verwaltung und Hausverwaltung hängt von der Eigentumsstruktur der Immobilie ab. Während die WEG-Verwaltung auf die kollektive Betreuung von Gemeinschaftseigentum ausgelegt ist, bietet die Hausverwaltung einen umfassenden Service für einzelne Eigentümer, die ganze Mehrfamilienhäuser verwalten lassen möchten. Beide Verwaltungsformen erfordern unterschiedliche Kompetenzen und Ansätze, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
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Das hängt von der Eigentumsstruktur ab. Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, benötigen Sie eine WEG-Verwaltung. Sind Sie jedoch Alleineigentümer eines Mehrfamilienhauses, ist die Hausverwaltung die richtige Wahl.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie beispielsweise Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, benötigen Sie eine WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum. Wenn sie darüber noch ein Mehrfamilienhaus besitzen, kann hier die Hausverwaltung übernehmen.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, Finanzen und die Umsetzung von Beschlüssen. Mehr dazu im Artikel: „WEG-Verwalter: Aufgaben und Pflichten“.
Ein Hausverwalter kümmert sich um die kaufmännische und technische Verwaltung einer Immobilie. Dazu gehören je nach Vereinbarung die Betreuung von Mietern, das Mietinkasso, die Betriebskostenabrechnung, die Instandhaltung des Gebäudes und die Optimierung der Immobilie im Interesse des Eigentümers