Die Begriffe „WEG-Verwaltung“ und „Sondereigentumsverwaltung (SEV)“ werden oft in einem Atemzug genannt, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrem Zweck und ihren Aufgaben. Während die WEG-Verwaltung für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig ist, konzentriert sich die SEV auf die Verwaltung einzelner Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Dieser Artikel erklärt beide Verwaltungstypen und stellt die Unterschiede übersichtlich gegenüber.

Was ist WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung regelt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und Grundstücks, die nicht als Sondereigentum definiert sind, wie beispielsweise das Treppenhaus, die Fassade oder das Dach.
Zu den zentralen Aufgaben der WEG-Verwaltung gehören:
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.
- Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen, z. B. Hausgeldabrechnungen und Rücklagenbildung.
- Organisation von Reparaturen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum.
- Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften.
Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Artikel „Was ist mit WEG gemeint?“.
Was ist Sondereigentumsverwaltung (SEV)?
Die SEV ergänzt die WEG-Verwaltung, indem sie sich ausschließlich um das individuelle Sondereigentum eines Eigentümers kümmert. Das Sondereigentum umfasst Bereiche wie Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder Garagen, die einem einzelnen Eigentümer gehören.
Typische Leistungen der SEV sind:
- Betreuung von Mietern, inklusive Erstellung von Mietverträgen und Kommunikation.
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für Mieter.
- Koordination von Instandhaltungen oder Modernisierungen innerhalb der Wohnung.
- Überwachung von Mieteinnahmen und Zahlungsflüssen.
- Unterstützung bei mietrechtlichen Fragen oder Streitigkeiten.
Details finden Sie in unserem Artikel: „Was ist Sondereigentumsverwaltung (SEV)?“.
Unterschied zwischen WEG und SEV
Merkmal | WEG-Verwaltung | SEV |
---|---|---|
Verwaltungsbereich | Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft | Individuelles Sondereigentum (z. B. eine Wohnung) |
Hauptaufgaben | Finanzen, Beschlussumsetzung, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums | Mietverwaltung, Instandhaltung des Sondereigentums, Mietrecht |
Ansprechpartner | Eigentümergemeinschaft (alle Mitglieder) | Einzelner Eigentümer |
Rechtsgrundlage | Wohnungseigentumsgesetz (WEG) | Vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Verwalter |
Kostenverteilung | Wird gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümer getragen | Kosten trägt der einzelne Eigentümer |
Freiwilligkeit | Gesetzlich vorgeschrieben für jede WEG | Freiwillig, individuell beauftragbar |
Die WEG- und SEV-Verwaltung ergänzen sich und haben jeweils ihre spezifischen Aufgabenbereiche. Während die WEG-Verwaltung sich auf das Gemeinschaftseigentum konzentriert, sorgt die SEV für eine professionelle Betreuung des individuellen Eigentums. Beide sind essenziell, um Immobilien rechtssicher und effizient zu verwalten.
Haben Sie Fragen zur Verwaltung Ihres Eigentums? Wir beraten Sie gerne individuell!

Sie suchen eine WEG-Verwaltung in Essen oder Umgebung?
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – kostenlos, unverbindlich, schnell.
Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Gebäudeteile und Anlagen, die von allen Eigentümern genutzt werden, wie Treppenhaus oder Dach. Sondereigentum bezieht sich auf individuell nutzbare Bereiche wie Wohnungen oder Garagen.
Nein, die SEV ist freiwillig. Eigentümer können entscheiden, ob sie für ihr Sondereigentum eine individuelle Verwaltung beauftragen möchten.
Die WEG-Verwaltung wird von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt, während die SEV vom einzelnen Eigentümer beauftragt wird.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, Finanzen und die Umsetzung von Beschlüssen. Mehr dazu im Artikel: „WEG-Verwalter: Aufgaben und Pflichten“.
Die SEV verwaltet Mietverhältnisse und kümmert sich um die Instandhaltung des Sondereigentums. Details finden Sie in unserem Artikel: „Was ist Sondereigentumsverwaltung (SEV)?“.
Eine SEV ist besonders nützlich, wenn Eigentümer ihre Immobilie vermieten oder sich nicht selbst um Verwaltung und Instandhaltung kümmern möchten.
Ja, viele Hausverwaltungen bieten beides an. Es ist jedoch wichtig, diese Leistungen vertraglich klar zu regeln.