Beschlusssammlung in der WEG

Die Beschlusssammlung spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie dient als umfassendes Archiv aller gefassten Beschlüsse und gewährleistet Transparenz sowie Rechtssicherheit für alle Mitglieder der Gemeinschaft. In diesem Artikel beleuchten wir ihre Bedeutung, die gesetzlichen Vorgaben zu ihrer Führung, die erforderlichen Inhalte sowie die möglichen Konsequenzen bei fehlerhafter oder unterlassener Führung.

Beschlusssammlung WEG - HWV Essen Haus und WEG Verwaltung

Bedeutung der Beschlusssammlung

Die Sammlung der WEG-Beschlüsse ist das zentrale Nachschlagewerk für alle Entscheidungen, die innerhalb der WEG getroffen wurden. Sie ermöglicht es den Eigentümern, sich jederzeit über vergangene Beschlüsse zu informieren und dient als rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieser Entscheidungen. Insbesondere bei Eigentümerwechseln bietet die Beschlusssammlung neuen Mitgliedern einen schnellen Überblick über die Historie der Gemeinschaftsentscheidungen.

Gesetzliche Pflicht zur Dokumentation

Gemäß § 24 Absatz 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist die Führung einer Beschlusssammlung verpflichtend. Diese Aufgabe obliegt in der Regel dem Verwalter der WEG. In Fällen, in denen kein Verwalter bestellt ist, übernimmt der Vorsitzende der Eigentümerversammlung oder eine durch Beschluss bestimmte Person diese Verantwortung. Die Dokumentation muss fortlaufend und unverzüglich aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass alle Beschlüsse zeitnah erfasst und protokolliert sind.

Inhalte der Beschlusssammlung

Eine ordnungsgemäße Sammlung der WEG-Beschlüsse sollte folgende Informationen enthalten:

  • Wortlaut des Beschlusses: Der genaue Text des gefassten Beschlusses, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Datum und Ort der Versammlung: Angaben, wann und wo der Beschluss gefasst wurde.
  • Abstimmungsergebnis: Dokumentation der Stimmenverteilung, einschließlich Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.
  • Stimmrechtsregelung: Informationen über die angewendete Stimmrechtsverteilung während der Abstimmung.
  • Angaben zu Anfechtungen: Hinweise, ob der Beschluss angefochten wurde und ggf. das Ergebnis des Anfechtungsverfahrens.

Diese detaillierte Dokumentation stellt sicher, dass alle Entscheidungen transparent und nachvollziehbar festgehalten werden.

Konsequenzen einer fehlerhaften oder fehlenden Beschlusssammlung

Die Nichtführung oder fehlerhafte Dokumentation der WEG-Beschlüsse kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Verwalter, der seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Beschlusssammlung nicht nachkommt, riskiert die Abberufung durch die Eigentümergemeinschaft. Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass bereits mehrere Fehler in der Beschlusssammlung einen wichtigen Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters darstellen können. Zudem kann die fehlerhafte Dokumentation zu Unsicherheiten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft führen, insbesondere wenn Beschlüsse nicht eindeutig nachvollziehbar sind.

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Verwaltungssicherheit durch gute Dokumentation

Die Beschlusssammlung ist ein unverzichtbares Instrument für die transparente und rechtssichere Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine sorgfältige und ordnungsgemäße Führung schützt nicht nur den Verwalter vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Vertrauen und die Zusammenarbeit innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, auf die korrekte Führung der Beschlusssammlung zu achten und regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um den hohen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes gerecht zu werden.

Häufige Fragen zur Beschlusssammlung in der WEG

Wer ist für die Führung der Beschlusssammlung verantwortlich?

Die Führung der Beschlusssammlung obliegt dem WEG-Verwalter. Falls keine Verwaltung bestellt ist, übernimmt der Vorsitzende der Eigentümerversammlung oder eine andere per Beschluss bestimmte Person diese Aufgabe. Mehr Infos zu den Aufgaben des WEG-Verwalters finden Sie in unserem Artikel „WEG-Verwalter: Aufgaben und Pflichten„.

Was passiert, wenn die Beschlusssammlung nicht ordnungsgemäß geführt wird?

Eine fehlerhafte oder nicht geführte Beschlusssammlung kann zur Abberufung des Verwalters führen. Zudem können rechtliche Streitigkeiten entstehen, wenn Beschlüsse nicht korrekt dokumentiert wurden und dadurch nicht eindeutig nachvollziehbar sind.

Muss die Beschlusssammlung allen Eigentümern zugänglich sein?

Ja, jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, die Beschlusssammlung einzusehen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es den Eigentümern, sich über gefasste Beschlüsse zu informieren.

Welche Beschlüsse müssen in die Beschlusssammlung aufgenommen werden?

Es müssen alle in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sowie Umlaufbeschlüsse vollständig dokumentiert werden. Dazu gehören auch Abstimmungsergebnisse und eventuelle Anfechtungen.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Beschlusssammlung?

Ja, nach § 24 Abs. 7 WEG ist die Beschlusssammlung gesetzlich vorgeschrieben. Der Verwalter muss sie fortlaufend und unverzüglich aktualisieren.

Kann die Beschlusssammlung auch digital geführt werden?

Ja, die Beschlusssammlung kann digital geführt werden, sofern sichergestellt ist, dass sie lückenlos, unveränderbar und nachvollziehbar bleibt.