Der Begriff „WEG“ taucht in vielen Zusammenhängen auf – sei es im rechtlichen, organisatorischen oder alltäglichen Rahmen. Doch was bedeutet WEG eigentlich genau? In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen „WEG“ als Gesetz und „WEG“ als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zudem erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Rolle in der Immobilienverwaltung.

WEG: Das Gesetz vs. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Das WEG-Gesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist die rechtliche Grundlage für die Verwaltung und das Miteinander von Wohnungseigentümern. Es regelt, wie Wohnungseigentum aufgeteilt, genutzt und verwaltet wird. Das Gesetz definiert außerdem die Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie die Rolle des Verwalters. - Die WEG als Gemeinschaft
Im Alltag wird mit „WEG“ oft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemeint. Korrekt heißt es: „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ (GdWE). Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss aller Eigentümer innerhalb einer Wohnanlage, die gemeinschaftlich das Gemeinschaftseigentum verwalten.
Kurz gesagt: Das WEG ist das Gesetz – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist die konkrete Gruppe der Eigentümer, die auf Basis dieses Gesetzes zusammenwirken.
Besonderheiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bringt einige Besonderheiten mit sich:
- Gemeinschaftliches Eigentum
Alle Eigentümer sind gemeinsam für das Gemeinschaftseigentum verantwortlich, wie etwa das Dach, die Fassade oder das Treppenhaus. Entscheidungen hierzu werden gemeinschaftlich getroffen. - Stimmrecht in der Eigentümerversammlung
Die Wohnungseigentümer treffen sich regelmäßig in der Eigentümerversammlung, um Beschlüsse zu fassen – etwa über Reparaturen, Modernisierungen oder die Hausordnung. Hier gilt meist das Prinzip der Mehrheit. - Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Die Gemeinschaft wird durch einen WEG-Verwalter unterstützt. Dieser organisiert die laufende Verwaltung, kümmert sich um die Umsetzung von Beschlüssen und sorgt für die ordnungsgemäße Instandhaltung. - Wirtschaftliche Verantwortung
Jeder Eigentümer beteiligt sich finanziell an den Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese Beiträge werden durch Hausgeldzahlungen gedeckt. - Rechtliche Strukturen
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist eine rechtsfähige Einheit. Sie kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden – z.B. bei Streitigkeiten oder Reparaturaufträgen.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stellt sicher, dass das gemeinschaftliche Eigentum professionell und rechtlich einwandfrei verwaltet wird. Durch klare gesetzliche Vorgaben des WEG und die Zusammenarbeit aller Eigentümer bleibt der Wert der Immobilie langfristig erhalten.
Tipp: Ein erfahrener WEG-Verwalter kann die Eigentümergemeinschaft unterstützen, Prozesse vereinfachen und Streitigkeiten vorbeugen.

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Zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehören alle Eigentümer von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in einer Wohnanlage oder einem Gebäude.
Die Gemeinschaft trifft gemeinschaftliche Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum, z.B. Reparaturen, Modernisierungen oder die Hausordnung. Beschlüsse werden in Eigentümerversammlungen gefasst.
Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung durch Abstimmung getroffen. In der Regel gilt das Prinzip der Mehrheit, bei bestimmten Beschlüssen sind besondere Mehrheiten erforderlich.
Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum tragen alle Eigentümer gemeinsam, je nach ihrem Miteigentumsanteil. Für das Sondereigentum ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Weitere Details zu Reparaturen finden Sie in unserem Artikel „Reparaturen: Wofür ist der WEG-Verwalter zuständig – und wofür nicht?“.
Bei Konflikten kann der WEG-Verwalter vermitteln. Bei größeren Streitigkeiten hilft oft ein Anwalt oder ein gerichtliches Verfahren weiter. Eine klare Kommunikation in der WEG beugt Streit vor.
Die Aufgaben eines WEG-Verwalters umfassen die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. die Einberufung der Eigentümerversammlung und die Organisation von Reparaturen. Weitere Details zu den Aufgaben finden Sie in unserem Artikel „Pflichten und Aufgaben eines WEG-Verwalters“.